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   BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82   

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https://dejure.org/1983,6693
BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82 (https://dejure.org/1983,6693)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1983 - 9 B 3402.82 (https://dejure.org/1983,6693)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 9 B 3402.82 (https://dejure.org/1983,6693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erkenntnisquellen für Feststellungen über zeitgeschichtliche Tatsachen in Pakistan - Verletzung allgemein verbindlicher Würdigungsgrundsätze - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

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  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82
    Diese kann vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82
    Mit Recht ist der Kläger der Ansicht, daß die Auswirkungen dieses Nachtwechsels im einzelnen keine allgemeinkundigen Tatsachen darstellen (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 6?, 83).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82
    Die Vorinstanz hat mit "Informationen über zeitgeschichtliche Tatsachen" hinsichtlich der politischen Lage in Pakistan ersichtlich die Tatsache des Sturzes des ehemaligen Ministerpräsidenten ... und der Machtübernahme durch den General ... die auch die Beschwerde ausdrücklich als allgemeinkundig bezeichnet, sowie die Kriegsrechtsverhängung als in der Weise allgemeinkundig bezeichnen wollen, daß diese Tatsachen allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
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